„Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert!”

Seit 2002 gilt in Deutschland die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – kurz BITV. Ziel dieser Verordnung ist es, Menschen mit Behinderungen freien Zugang zu Webseiten zu ermöglichen. Dies richtet sich insbesondere an Betreiber von Internetpräsenzen öffentlicher Einrichtungen. Doch auch für andere Websites wird Barrierefreiheit empfohlen.

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Google ist blind

Der wohl prominenteste Websitebesucher „Google” ist blind. Google kann keine Bilder, sondern nur Informationen aus Texten in sein Archiv aufnehmen. Barrierefreies Webdesign ist ein Instrument zur Suchmaschinenoptimierung, denn es gewährleistet gute Sichtbarkeit für Suchmaschinen. Auf Wunsch setzt Webstyle für Sie die Richtlinien der BITV vom 24.07.2002 konsequent um und ermöglicht somit allen Internetnutzern optimalen Zugang zu Ihrer Internetpräsenz.